Förderungen
Das Land Kärnten ist sehr interessiert, das alle Gebäude den modernen Standards entsprechen und keine fossile Energie verbrauchen. Deshalb gibt es sehr großzügige Förderprogramme. Hier finden Sie einen Auszug der Richtlinien dafür bis Ende 2020. Sobald neue Daten vorliegen, werden sie auch hier veröffentlicht.
Zusätzlich gibt es noch Impulsprogramme, die hier als Untermenü zusammengefasst sind.
Kärntner Landesförderung
- Einzelbauteilsanierung (Dämmung oberste Geschossdecke und Dachschräge, Kellerdecke, erdanliegender Fußboden, Fenstertausch in Kombination mit Dämmung der Außenwände)
- Dämmung Außenwand (Vollwärmeschutz)
- umfassende energetische Sanierung (gleichzeitige thermische Sanierung von mind. drei Bauteilen (inkl. Fenstertausch) oder thermische Sanierung von mind. zwei Bauteilen + Haustechnik)
- energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen (Heizungsaustausch oder -umstellung auf Pellets, Scheitholz oder Hackgut, Fernwärmeanschluss, Wärmepumpenheizung, Solaranlagen, Photovoltaikanlagen, kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung, Niedertemperaturheizsystem ab drei Wohnungen)
- Dach- und Fassadenbegrünung (intensive oder extensive Dachbegrünung und Fassadenbegrünung)
- (Mit)Eigentümer des Gebäudes
- Wohnungsinhaber – Mieter, Wohnungseigentümer oder (Mit)Eigentümer, der eine in seinem Haus gelegene Wohnung selbst benützt
- Bauberechtigter
- Bestellter Verwalter nach § 6 Abs. 2 MRG oder § 14c Abs. 2 WGG
Meistens gibt es drei Förderstellen:
- Land Kärnten – Kärntner Wirtschaftsförderung
- Bundesförderungen des Staates – www.bundesfoerdung.at
- Gemeindeförderungen – bitte wenden Sie sich hier an Ihre Gemeinde
Auszugsweise ein paar Richtlinien der Förderungsvoraussetzungen. Details sind beim Land Kärnten einzuholen.
- Das Gebäude muss mindestens 20 Jahre alt sein.
- Eine Vor-Ort-Energieberatung wurde von einem zertifizierten Fachmann durchgeführt.
- Nutzung als Hauptwohnsitz
- Nutzwohnfläche bis 200m²
- Mindestsanierungsmaßnahmen von € 2.000,-
Auszugsweise die bis Ende 2020 gültigen Richtlinien. Aktuelle Details bitte beim Land Kärnten nachfragen:
- bis 30% der Sanierungskosten für Einzelmaßnahmen zur thermischen Sanierung
- bis 40% für die thermische Fassadensanierung (WDVS – Vollwärmeschutz)
- bis 35% für energieeffiziente Haustechnikanlagen
- bis 40% für umfassende energetische Sanierung (max. € 48.000,-)
- bis € 300,- für den Energieausweis
- bis € 300,- für den Renovierungsausweis
- Der Förderungsantrag ist VOR Beginn der geplanten Sanierungsmaßnahmen einzureichen.
- Die Baubewilligung des Gebäudes muss vor mind. 20 Jahren erteilt worden sein (Ausnahmen bei Umstellung auf energieeffiziente Haustechnikanlagen (Bauvollendungsmeldung vor mind. 5 Jahren) und bei Fernwärmeanschluss (ab Bauvollendung)).
- Die Wohnnutzfläche der zu sanierenden Wohnung darf 200 m² nicht überschreiten.
- Eine Vor-Ort-Energieberatung ist vor Antragstellung erforderlich (Energieberatungsprotokoll).
- Die Sanierungsmaßnahmen müssen von befugten Unternehmen durchgeführt werden. (Eigenleistungen sind nicht förderbar.)
- Die Kosten der Sanierungsmaßnahmen haben mindestens € 2.000,– netto bzw. € 2.400,– brutto zu betragen.
- Bei Heizungsumstellung oder -tausch ist die fachgerechte Entsorung der alten Heizkessel/-öfen nachzuweisen.
Förderung des Bundes
Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind.
Förderungsfähig sind ausschließlich umfassende Sanierungen nach “klimaaktiv Standard” sowie “guter Standard” und Teilsanierungen die eine Heizwärmebedarfsreduktion von mind. 40% erreichen.
Wichtig ist die Registrierung vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen. Danach hat man ein Zeitfenster von 6 Monaten, alles umzusetzen.
- die Dämmung von Außenwänden
- Dämmung der oberste Geschoßdecken bzw. des Dachs
- Dämmung der untersten Geschoßdecken bzw. des Kellerbodens
- die Sanierung bzw. Austausch von Fenstern und Außentüren
- Photovoltaik-Anlagen (klima-energie-fonds)
- Heizungsumstellung (www.raus-aus-dem-öl.at)
Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z.B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anteilig anerkannt.w
Die Förderung beträgt bis zu 30% der förderungsfähigen Kosten.
Maximal sind das bis zu:
- 6.000 Euro für die thermische Sanierung nach “klimaaktiv” Standard
- 5.000 Euro für die thermische Sanierung nach “guter” Standard
- 4.000 Euro für Teilsanierungen (HWB- Reduktion um mind. 40%)
Das ergibt eine maximale mögliche Fördersumme von € 9.000.-
Zusätzlich wird ein Zuschlag von 3.000 Euro bei der Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen gewährt.
- 250 Euro je kWp (0- 10 kWp) für Photovoltaikanlagen (klima energie fonds)
- bis zu 5.000 Euro (bei Ersatz des fossilen Heizsystems)