Richard Grundner

Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Dokument, das Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes liefern soll. Er soll potenziellen Käufern und Mietern Informationen über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes sowie praktische Hinweise zu deren Verbesserung liefern.

Grundlagen des Energieausweises sind geregelt in der Richtlinie 2010/31/EU der Europäischen Gemeinschaft vom 19. Mai 2010 über dieGesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Die EU-Nationalstaaten müssen diese in nationales Recht umsetzen. Entsprechende Regelungen werden in Deutschland in Teil 5 [§§ 79-88] des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) getroffen; in Österreich gelten die jeweiligen Landesgesetze und das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG). Die Schweiz hat eigene Regelungen erlassen.

Die EU-Richtlinie gibt den Mitgliedsstaaten vor, dass bei Neubau, Verkauf oder Vermietung ein Energieausweis dem potenziellen neuen Mieter oder Käufer vorgelegt und nach Vertragsunterzeichnung ausgehändigt wird. Zudem muss der Effizienzstandard bereits in Immobilienanzeigen genannt werden.
Quelle: Wikipedia

Definitionen der Abkürzungen

  • HWBRef
    Der Referenz-Heizwärmebedarf ist jene Wärmemenge, die in den Räumen bereitgestellt werden muss, um diese auf einer normativ geforderten Raumtemperatur, ohne Berücksichtigung allfälliger Erträge aus Wärmerückgewinnung, zu halten.
  • EEB
    Der Endenergiebedarf umfasst zusätzlich zum Heizenergiebedarf den Haushaltsstrombedarf, abzüglich allfälliger Endenergieerträge und zuzüglich eines dafür notwendigen Hilfsenergiebedarfs. Der Endenergiebedarf entspricht jener
    Energiemenge, die eingekauft werden muss (Lieferenergiebedarf).
  • fGEE
    Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus einerseits dem Endenergiebedarf abzüglich allfälliger Endenergieerträge und zuzüglich des dafür notwendigen Hilfsenergiebedarfs und andererseits einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007).
  • PEB
    Der Primärenergiebedarf ist der Endenergiebedarf einschließlich der Verluste in
    allen Vorketten. Der Primärenergiebedarf weist einen erneuerbaren (PEB ern.) und
    einen nicht erneuerbaren (PEB n.ern.) Anteil auf.
  • WWWB
    Der Warmwasserwärmebedarf ist in Abhängigkeit der Gebäudekategorie als flächenbezogener Defaultwert festgelegt.
    HEB: Beim Heizenergiebedarf werden zusätzlich zum Heiz- und Warmwasserwärmebedarf die Verluste des gebäudetechnischen Systems berücksichtigt, dazu zählen insbesondere die Verluste der Wärmebereitstellung, der Wärmeverteilung, der Wärmespeicherung und der Wärmeabgabe sowie allfälliger Hilfsenergie.
  • HHSB
    Der Haushaltsstrombedarf ist als flächenbezogener Defaultwert festgelegt. Er entspricht in etwa dem durchschnittlichen flächenbezogenen Stromverbrauch eines österreichischen Haushalts.
  • RK
    Das Referenzklima ist ein virtuelles Klima. Es dient zur Ermittlung von Energiekennzahlen
  • CO2eq
    Gesamte dem Endenergiebedarf zuzurechnenden äquivalenten Kohlendioxidemissionen (Treibhausgase), einschließlich jener für Vorketten.
  • SK
    Das Standortklima ist das reale Klima am Gebäudestandort. Dieses Klimamodell wurde auf Basis der Primärdaten (1970 bis 1999) der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik für die Jahre 1978 bis 2007 gegenüber der Vorfassung aktualisiert.