Der Energieausweis ist ein Dokument, das Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes liefern soll. Er soll potenziellen Käufern und Mietern Informationen über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes sowie praktische Hinweise zu deren Verbesserung liefern.
Grundlagen des Energieausweises sind geregelt in der Richtlinie 2010/31/EU der Europäischen Gemeinschaft vom 19. Mai 2010 über dieGesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Die EU-Nationalstaaten müssen diese in nationales Recht umsetzen. Entsprechende Regelungen werden in Deutschland in Teil 5 [§§ 79-88] des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) getroffen; in Österreich gelten die jeweiligen Landesgesetze und das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG). Die Schweiz hat eigene Regelungen erlassen.
Die EU-Richtlinie gibt den Mitgliedsstaaten vor, dass bei
Neubau, Verkauf oder Vermietung ein Energieausweis dem
potenziellen neuen Mieter oder Käufer vorgelegt und nach
Vertragsunterzeichnung ausgehändigt wird. Zudem muss der
Effizienzstandard bereits in Immobilienanzeigen genannt
werden.
Quelle: Wikipedia