Berechtigungsumfang für Ingenieurbüros (beratende Ingenieure)

Auszug § 134 Gewerbeordnung
(1) Der Gewerbeumfang der Ingenieurbüros (§ 94 Z 69) umfasst die Beratung, die Verfassung von Plänen, Berechnungen und Studien, die Durchführung von Untersuchungen, Überprüfungen und Messungen, die Ausarbeitung von Projekten, die Überwachung der Ausführung von Projekten, die Abnahme von Projekten und die Prüfung der projektgemäßen Ausführung einschließlich der Prüfung der projektbezogenen Rechnungen sowie die Erstellung von Gutachten auf einschlägigen Fachgebieten, die einer Studienrichtung oder einem mindestens viersemestrigen Aufbaustudium einer inländischen Universität, einer Fachhochschule oder Hochschule künstlerischer Richtung oder einer einschlägigen inländischen berufsbildenden höheren Schule entsprechen.

Berufsumfang

Beratung

  1. Beratung, Erstellung von Studien und Untersuchungen
  2. Erstellung von Ansuchen und Behördeneingaben, Vertretung des Auftraggebers gegenüber
    Dritten, Gutachten, Schätzungen einschließlich der dazu erforderlichen Berechnungen auf
    den einschlägigen Fachgebieten
  3. Betriebstechnik und technische Organisation
  4. Beratung zu Arbeitsabläufen
  5.  Verbesserung, Rationalisierung und Automation von Verfahren und Arbeitsvorgängen
  6.  Überwachung und Überprüfung von Anlagen und Einrichtungen
  7. Schulung und Ausbildung

Planung

  1. Planung, Projektierung und Konstruktion einschlägiger Projekte wie Anlagen, Bauwerke
    und Einrichtungen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der statischen Erfordernisse,
    Altbestand-, Gelände- und Profilaufnahmen
  2. Erstellung von Vorprojekten, Entwürfen, baureifen Einrichtungsplänen, Ausführungs-,
    Detail-, Lage- und Konstruktionsplänen
  3. Erstellung von Ausschreibungsunterlagen
  4. Überwachung der plan- und ausschreibungsgemäßen Durchführung der gesamten Arbeiten
    und Leistungen
  5. Überprüfung der projektbezogenen Rechnungen und Abnahme von Anlagen
  6. Forschung und Entwicklung im Bereich des einschlägigen Fachgebietes sowie Durchführung
    der dazu erforderlichen Untersuchungen und Versuche unter Einschluß dazu notwendiger
    Anlagen und Einrichtungen
  7. Planung und Entwicklung neuer Technologien und Verfahrenstechniken auf den
    verschiedensten Gebieten
  8. Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen und Wettbewerben

Berechnung

  1. Ermittlung von technischen und wirtschaftlichen Werten in den einschlägigen Fachgebieten
  2. Vermessungen, Messungen und Prüfungen einschließlich der rechnerischen Auswertung auf
    allen einschlägigen Gebieten
  3. Wirtschaftlichkeitsberechnungen, technisch-wirtschaftliche Wertigkeitsvergleiche