2022 Impulsprogramm Kinderspielplätze
IMPULSPROGRAMM für die Förderung der nachträglichen Errichtung von Kinderspielplätzen gemeinnütziger Bauvereinigungen und Gemeinden gültig 01.01.2022 bis 31.12.2023
IMPULSPROGRAMM für die Förderung der nachträglichen Errichtung von Kinderspielplätzen gemeinnütziger Bauvereinigungen und Gemeinden gültig 01.01.2022 bis 31.12.2023
IMPULSPROGRAMM für neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) gültig 01.01.2022 bis 31.12.2023
IMPULSPROGRAMM für „Raus aus fossilen Brennstoffen“ inkl. Zusatzförderung des Bundes „Sauber Heizen für Alle“ (Soziale Abfederung) gültig 01.01.2022 bis 31.12.2022
IMPULSPROGRAMM für nachträgliche Montage von Außenbeschattungen (Rollläden oder Raffstores) gültig 01.07.2021 bis 30.06.2023